Überblickszettel: Die Rechte des Betriebsrats (BetrVG)

Der Betriebsrat hat unterschiedliche Beteiligungsrechte, die je nach Maßnahme des Arbeitgebers unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Man unterscheidet drei Stufen:

Stufe / Stärke Art des Rechts Bedeutung & Folgen bei Nichteinigung Beispiele (häufig in IHK-Prüfungen)
Schwach Informations- und Beratungsrecht Der AG muss den BR rechtzeitig informieren und sich mit ihm beraten. Der BR kann widersprechen, aber der AG entscheidet letztlich allein. - Wirtschaftliche Lage (§ 106)
- Planung von Bauten/Räumen (§ 90)
- Personalplanung (§ 92)
Mittel Mitwirkungsrecht
(Zustimmungsverweigerungsrecht)
Der BR kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen seine Zustimmung verweigern. Bei Kündigungen z.B. muss der AG den BR vorher anhören. - Personelle Einzelmaßnahmen (§ 99) wie Einstellungen, Versetzungen
- Kündigungen (§ 102)
Stark Mitbestimmungsrecht Uneingeschränkte Mitbestimmung. AG und BR sind gleichberechtigt. Ohne Zustimmung des BR darf der AG nicht handeln! Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle. Soziale Angelegenheiten (§ 87):
- Arbeitszeit (Beginn/Ende)
- Urlaubsplan/Urlaubsgrundsätze
- Betriebsordnung (Verhalten im Betrieb)

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Lernsituation: Mitbestimmung im Unternehmen

Handlungsszenario:

Sie haben Ihre Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement bei der NordBüro KG erfolgreich abgeschlossen und arbeiten nun als Sachbearbeiter/-in in der Personalabteilung. Das Unternehmen ist in den letzten Monaten stark gewachsen. Die Geschäftsleitung plant nun verschiedene Umstrukturierungen und Maßnahmen. Da die NordBüro KG mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, gibt es einen aktiven Betriebsrat.

Ihre Abteilungsleiterin bittet Sie, die geplanten Maßnahmen der Geschäftsleitung rechtlich zu prüfen. Sie sollen feststellen, inwieweit der Betriebsrat bei den jeweiligen Entscheidungen einbezogen werden muss.

Anlage: Auszüge aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

§ 87 Mitbestimmungsrecht
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
  3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
    (...)
  4. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des UrlaubsPlans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;

§ 90 Informations- und Beratungsrecht über Planung von Arbeitsplätzen und Arbeitsablauf
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

  1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, (...) rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer, so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können.

§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
(2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt.

In einfachen Worten:


Teil A: Textgebundene Aufgaben (Fälle)

Prüfen Sie die folgenden Beschlüsse der Geschäftsleitung anhand der Gesetzestexte.
Nennen Sie das jeweilige Beteiligungsrecht (Info/Beratung, Mitwirkung, Mitbestimmung), die Stärke des Rechts und den zutreffenden Paragrafen.

Fall 1:
Dem kaufmännischen Angestellten Christian Blume (25, ledig) soll aufgrund personeller Einsparmaßnahmen fristgerecht zum 31.03. gekündigt werden. Herr Blume findet diese Maßnahme ungerecht.

Aufgabe: Wie und auf welcher gesetzlichen Grundlage muss der Betriebsrat hier einbezogen werden? Was passiert, wenn der Arbeitgeber dies vergisst?

Fall 2:
Die NordBüro KG plant für das kommende Jahr einen Anbau an der Südseite, um mehr Platz für das Archiv zu schaffen. Der Betriebsrat ist davon nicht begeistert und fordert, das Geld stattdessen in neue Computer und schnellere Datenleitungen zu investieren.

Aufgabe: Kann der Betriebsrat den Anbau rechtlich verhindern? Begründen Sie Ihre Antwort mit dem Gesetz.

Fall 3:
Aufgrund einer unerwartet hohen Auftragslage ordnet die Geschäftsleitung an, dass ab sofort die Arbeitszeit für alle Mitarbeiter um eine Stunde pro Tag verlängert wird. Zudem wird eine Urlaubssperre für die nächsten drei Monate verhängt.

Aufgabe: Darf die Geschäftsleitung diese Maßnahmen einseitig anordnen? Beschreiben Sie die rechtliche Stellung des Betriebsrats in diesem Fall.


Teil B: Multiple-Choice-Teil (IHK-Training)

Wählen Sie die zutreffende Lösung aus. Nach der Auswahl erscheint automatisch eine kurze Erklärung.

1. Ab welcher Unternehmensgröße (Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer) kann laut BetrVG ein Betriebsrat gewählt werden?

Richtig ist b). Gemäß § 1 BetrVG werden Betriebsräte in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt, von denen drei wählbar sind.

2. In welchem Fall hat der Betriebsrat ein echtes (starkes) Mitbestimmungsrecht, bei dem der Arbeitgeber nicht ohne dessen Zustimmung handeln darf?

Richtig ist d). Gemäß § 87 BetrVG (Soziale Angelegenheiten) hat der Betriebsrat bei der Festlegung von Pausenzeiten und Dienstplänen (Arbeitszeitregelungen) ein zwingendes, starkes Mitbestimmungsrecht.

3. Der Arbeitgeber möchte einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Welche Aussage zur Beteiligung des Betriebsrats ist richtig?

Richtig ist b). Nach § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zwingend anzuhören. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist von vornherein unwirksam.

4. Wie oft und in welchem Zeitraum finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen in Deutschland statt?

Richtig ist c). Gemäß § 13 BetrVG finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen bundesweit alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai statt.